Datenschutzhinweise unserer Praxis
Allgemein
Die DSGVO ist das neue Gesetz zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten. Nach diesem Gesetz unterliegen Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bestimmten Pflichten, und die betroffene Person hat bestimmte Rechte. Neben diesem allgemeinen Gesetz gelten spezifische Regelungen zum Datenschutz im Gesundheitswesen. Diese Regelungen sind unter anderem im Gesetz über den Behandlungsvertrag zwischen Ärzten und dem Gesundheitswesen (WGBO) festgelegt. Diese Datenschutzrichtlinie informiert Sie über Ihre Rechte und unsere Pflichten gemäß der DSGVO und der WGBO.
Hausarztpraxis
In unserer Hausarztpraxis können verschiedene personenbezogene Daten über Sie verarbeitet werden. Dies ist notwendig, um Ihnen eine angemessene medizinische Versorgung zu gewährleisten und die Behandlung finanziell abzurechnen. Die Verarbeitung kann auch erforderlich sein, um beispielsweise eine ernsthafte Bedrohung Ihrer Gesundheit abzuwehren oder um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen (zum Beispiel der Meldepflicht einer ansteckenden Krankheit nach dem Gesetz über die öffentliche Gesundheit).
Die Aufgaben der Hausarztpraxis
Die Allgemeinmedizin Dansen & Kessels ist gemäß DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Praxis verantwortlich. Die Praxis erfüllt die sich daraus ergebenden Verpflichtungen wie folgt:
Ihre Daten werden zu bestimmten Zwecken erhoben:
für die Gesundheitsfürsorge;
für effizientes Management und Politik;
zur Unterstützung wissenschaftlicher Forschung, Bildung und Information.
Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken erfolgt grundsätzlich nicht.
Sie werden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert. Dies kann durch Ihren Arzt, aber auch über eine Broschüre oder unsere Website erfolgen.
Alle Mitarbeiter der Allgemeinmedizin Dansen & Kessels sind verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.
Ihre persönlichen Daten sind vor unbefugtem Zugriff bestens geschützt.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht länger gespeichert, als es für eine gute Gesundheitsversorgung erforderlich ist.
Bei medizinischen Daten beträgt diese Aufbewahrungsfrist grundsätzlich 15 Jahre (ab der letzten Behandlung), es sei denn, eine längere Aufbewahrung ist beispielsweise für Ihre eigene Gesundheit oder die Ihrer Kinder erforderlich. Dies liegt im Ermessen des Gesundheitsdienstleisters.
Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte
Die Mitarbeiter der Huisartsenpraktijk Dansen & Kessels sind verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Gesundheitsdienstleister Ihre ausdrückliche Zustimmung benötigt, um Ihre personenbezogenen Daten weiterzugeben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Die Schweigepflicht des Gesundheitsdienstleisters kann gesetzlich verletzt werden, aber auch, wenn eine ernsthafte Gefahr für Ihre Gesundheit oder die eines Dritten besteht. Darüber hinaus können aufgezeichnete Daten bei Bedarf mündlich, schriftlich oder digital mit anderen Gesundheitsdienstleistern ausgetauscht werden (z. B. mit dem Apotheker, der ein Rezept bearbeitet und somit Informationen vom Hausarzt erhält).
Datenaustausch
Nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung tauscht die Hausarztpraxis Dansen & Kessels relevante medizinische Daten sicher und zuverlässig über die nationale Telefonzentrale mit dem Hausarzt außerhalb der Sprechzeiten aus. Wenn Sie den Hausarzt abends oder am Wochenende aufgesucht haben, übermittelt dieser wiederum einen Bereitschaftsbericht an die Hausarztpraxis. So weiß der Hausarzt genau, welche Symptome Sie beim Hausarzt hatten und welche Maßnahmen daraufhin ergriffen wurden. Auch Medikamentendaten können mit Ihrer Apotheke und Ihren behandelnden Fachärzten geteilt werden. Dazu gehören die von Ihrem Hausarzt verschriebenen Medikamente sowie etwaige Unverträglichkeiten, Kontraindikationen und Allergien (ICA-Daten). Andere Verschreiber und Leistungserbringer können diese Informationen berücksichtigen. So tragen wir als Hausarztpraxis zur Arzneimittelsicherheit bei.
Übertragung Ihrer Datei
Wenn Sie einen neuen Hausarzt wählen, ist es wichtig, dass Ihr neuer Hausarzt Ihre Krankengeschichte kennt. Ihre Krankengeschichte ist in Ihrer Patientenakte gespeichert. Normalerweise überträgt Ihr bisheriger Hausarzt die Akte an Ihren neuen Hausarzt. Ihr bisheriger Hausarzt wird dies so schnell wie möglich tun, in jedem Fall jedoch innerhalb eines Monats, nachdem Sie Ihren bisherigen Hausarzt gebeten haben, die Akte an Ihren neuen Hausarzt zu übertragen.
Ihre Krankenakte wird Ihnen anschließend von Ihrem Hausarzt persönlich oder per Einschreiben übergeben. Sie erhalten die Originalunterlagen nicht. Sie haben jedoch jederzeit Anspruch auf Einsicht in Ihre Unterlagen und eine Kopie. Die Unterlagen können (sofern möglich) auch per E-Mail an den neuen Hausarzt übermittelt werden. Beide Hausärzte müssen für ausreichende Sicherheit ihrer Computer und Internetverbindungen sorgen.
Frage oder Beschwerde
Sie haben eine Frage oder Beschwerde? Zum Beispiel dazu, mit wem wir Daten teilen oder wie wir mit Ihren medizinischen Daten umgehen? Ihr Hausarzt berät Sie gerne. Zum Beschwerdeverfahren
Ihre Rechte als Betroffener:
Sie haben folgende Rechte:
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Das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden.
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Das Recht, diese Daten einzusehen und eine Kopie davon zu erhalten (vorausgesetzt, die Privatsphäre einer anderen Person wird dadurch nicht verletzt).
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Das Recht auf Berichtigung, Ergänzung oder Löschung der Daten, falls erforderlich.
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Das Recht, die (teilweise) Vernichtung Ihrer medizinischen Daten zu verlangen. Diesem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn die Aufbewahrung der Daten für eine andere Person nicht von erheblicher Bedeutung ist und die Daten nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet sind.
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Das Recht, Ihrer Akte eine eigene Stellungnahme (medizinischer Art) beizufügen.
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Das Recht, in bestimmten Fällen der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen.
Wenn Sie Ihre Rechte ausüben möchten, können Sie dies der Huisartsenpraktijk Dansen & Kessels mündlich oder durch Ausfüllen eines Antragsformulars mitteilen. Ihre Interessen können auch durch einen Vertreter (z. B. einen schriftlichen Vertreter, Ihren Vormund oder Ihren Mentor) vertreten werden.
Erläuterung des Antragsformulars
Bitte beachten Sie, dass medizinische Daten gesetzlich in der Regel maximal fünfzehn Jahre lang gespeichert werden. Wenn Sie das Formular möglichst vollständig ausfüllen, helfen Sie uns, Ihre Akte zu finden und Ihre Privatsphäre zu schützen. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die Hausarztpraxis Dansen & Kessels haftet nicht für Fehler bei der Postzustellung. Wenn Sie Ihre Akte lieber persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen möchten, können Sie dies auf dem Formular angeben.
Patientendaten
Bitte geben Sie die Angaben zur Person an, deren Krankenakte betroffen ist. Nach dem Arztvertragsgesetz (WBGO) gilt ein Patient ab 16 Jahren als volljährig. Jugendliche ab 16 Jahren, die Einsicht in ihre Krankenakte wünschen, müssen den Antrag selbst stellen. Lebt der Patient nicht mehr, ist die Auskunftserteilung zulässig, wenn davon auszugehen ist, dass der Verstorbene keine Einwände gehabt hätte oder zwingende Gründe gegen die Schweigepflicht des Leistungserbringers sprechen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Leistungserbringer.
